Barrierefreiheit (Accessibility) stellt einen Teil der Usability von interaktiven Produkten dar. Dabei soll niemand aufgrund von technischen, physischen oder kognitiven Einschränkungen von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Die EU Richtlinie 2016/2101 regelt die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung von Websites, Videos, PDFs und Apps von öffentlichen Einrichtungen im EU Raum. Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet die Bestimmungen der WCAG 2.1 auf Level AA einzuhalten. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stellen die Grundlage für alle gesetzlichen Regelungen dar.
Bestimmungen für Unternehmen in Österreich
Seit 1. Jänner 2016 müssen in Österreich laut Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz alle Güter und Dienstleistungen barrierefrei erreichbar sein. Auch Websites dürfen hier keine Hürden hinsichtlich Accessibility mehr aufweisen. Wie Sie prüfen können, ob Ihre Website barrierefrei ist oder wie Sie diese gegebenenfalls anpassen müssen lernen Sie in unserem neuen Accessibility Seminar.
Accessibility Seminar - Ihre barrierefreie Website nach WCAG 2.0
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen des barrierefreien Designs. Es beantwortet Fragen wie: Was muss bei der Umsetzung von Webangeboten konkret beachtet werden, um den gesetzlichen Ansprüchen zur Barrierefreiheit gerecht zu werden?
Anhand vieler praktischer Beispiele werden die Richtlinien und Ihre Umsetzung erläutert. Tools zur teilautomatisierten Kontrolle, sowie gängige Screenreader werden vorgestellt.
Es wird anschaulich demonstriert wie betroffene User Webauftritte erleben.
Weitere Informationen und Termine finden Sie auf unserer Homepage: Accessibility Seminar